Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungsvertrag, Gastaufnahmevertrag, Hotelvertrag oder Hotelzimmervertrag.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
Vertragsabschlusspartner sind das Hotel und der Kunde.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
Im Falle einer Buchung über die hoteleigene Website kommt der Vertrag durch das Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ zustande.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten beziehungsweise geltenden Preise des Hotels
zu zahlen.
Dies gilt auch für Leistungen, die vom Kunden direkt oder über das Hotel bei Dritten beauftragt wurden und vom Hotel verauslagt werden.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung binnen zehn Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Sind gesonderte Zahlungsbedingungen vereinbart, gelten diese.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen auch auf elektronischem Weg übermittelt werden können
4. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DER KUNDEN - NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)
Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts oder Kündigungsrecht besteht.
Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, seine Buchung bis 28 Tage vor Anreise auf schriftlichem Weg kostenfrei zu stornieren. Bei späteren Stornierungen gelten folgende Stornierungsgebühren:
- 27 Tage vor Anreise: 30 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises
- 6 Tage vor Anreise: 80 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Ist dem Kunden eine kostenfreie Stornierungsfrist eingeräumt worden, ist das Hotel seinerseits berechtigt, innerhalb dieses Zeitraums vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
Das Hotel ist außerdem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
5. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND – RÜCKGABE
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit diese nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
Ist es aufgrund zwingender Umstände nicht möglich, das gebuchte Zimmer bereitzustellen, stellt das Hotel eine gleichwertige Unterkunft zur Verfügung und nimmt eine kostenfreie Umbuchung vor.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50 Prozent des vollen Logispreises in Rechnung stellen.
Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer.
Bei Missachtung wird eine Sonderreinigung in Höhe von bis zu 150 Euro oder nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Auch das Rauchen im Wald sowie offenes Feuer sind aufgrund der Brandgefahr strikt untersagt.
Schäden an den Zimmern oder der Einrichtung sowie die Reinigung von Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, werden dem Gast in angemessener Höhe in Rechnung gestellt.
6. HAUSTIERE
Grundsätzlich ist das Mitbringen von Haustieren nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Hunde.
Der Kunde ist verpflichtet, das Mitbringen eines Hundes bereits bei Vertragsabschluss anzumelden.
Wenn das Hotel dem Mitbringen eines Hundes zustimmt, geschieht dies unter der Voraussetzung, dass der Hund unter ständiger Aufsicht des Gastes steht, frei von Krankheiten ist und keine Gefahr für andere Gäste oder das Personal darstellt.
Es sind maximal zwei Hunde pro Zimmer erlaubt, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Für das Mitbringen eines Hundes wird eine Gebühr von 15 Euro pro Hund berechnet.
Sollte durch den Hund ein übermäßiger Reinigungsaufwand entstehen, wird dieser zusätzlich
in Rechnung gestellt.
7. SCHLÜSSEL / ZUGANGSCODE
Der Gast erhält spätestens beim Check in einen Zahlencode für die Zugangsschranke sowie für die Haustür des Hauses.
Der Gast ist verpflichtet, sorgsam mit diesem Code umzugehen und ihn nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Code dient auch der Sicherheit aller Gäste.
8. HAFTUNG DES HOTELS
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen.
Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder nach unverzüglicher Mitteilung durch den Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Tierparks zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Das Abstellen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Hotels besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.